Abfindung Beratung und Tipps
Viele Unternehmen versuchen Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und bieten in den Fällen, in denen kein Kündigungsgrund besteht, von sich aus einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung und Outplacement Beratung an.
Der Abfindungs-Betrag ergibt sich in der Regel aus den Jahren der Beschäftigung multipliziert mit 0,5 – 1 Monatsgehältern. Wenn ein solches Abfindungsangebot gut ausgestaltet ist, ist es oft ratsam zu akzeptieren.
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